Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Reform des Wahlgesetzes zum Deutschen Bundestag stößt in der Union auf Ablehnung. Es wird sogar von Verfassungswidrigkeit gesprochen. Die Heftigkeit der Kritik verwundert nicht, haben doch zuletzt vor allem CDU und CSU von Überhangmandaten profitiert.
Aus der Union gibt es scharfe Kritik an den Plänen der Ampelkoalition zur Reform des Wahlrechts. Der Vorschlag sei verfassungswidrig, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Stefan Müller, dem Nachrichtenportal „Der Pionier“.
„Gewählten Wahlkreiskandidaten das Mandat zu verweigern, ist eine eklatante Missachtung des Wählerwillens sowie rechtsstaatlicher und demokratischer Grundsätze.“ Der Vorsitzende der Union in der Kommission zur Reform des Wahlrechts, Ansgar Heveling, sagte dem digitalen Medienhaus Table.Media, SPD, Grüne und FDP „legen die Axt an unser personalisiertes Verhältniswahlrecht“. „Wer auf Verfassungssand baut, muss damit rechnen, dass das Verfassungsgericht angerufen wird“, warnte der CDU-Politiker. Sein CSU-Kollege Müller sagte: „Die Ampel sollte in dieser Frage lieber mit uns zusammenarbeiten, um gangbare Lösungen für eine Verkleinerung des Bundestages zu finden.“
Die Ampelfraktionen hatten einen Gesetzentwurf für eine Wahlrechtsreform vorgelegt, der den Bundestag wieder auf seine Standardgröße von 598 Abgeordneten verkleinern würde. Aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten wuchs das Parlament weiter – auf 736 Abgeordnete. Der Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP sieht nun vor, dass es künftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr geben soll. In einem Wahlkreis direkt gewählte Abgeordnete erhalten daher möglicherweise keinen Sitz im Bundestag. Die Vorsitzenden der Ampelfraktionen im Bundestag haben den Gesetzentwurf am Sonntag an CDU/CSU-Fraktionschef Friedrich Merz übersandt. In einem Brief boten sie an, darüber zu sprechen.
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei aus den Erststimmen mehr Mandate gewinnt, als ihr aufgrund des Ergebnisses der Zweitstimme zustehen. Die Partei kann diese zusätzlichen Mandate behalten. Die anderen Parteien erhalten im Gegenzug Ausgleichsmandate. CDU und vor allem CSU haben in den vergangenen beiden Legislaturperioden eine wirksame Wahlrechtsreform verhindert, weil sie am meisten von den aktuellen Regelungen profitierten.