Der Bundestag ist auf eine Größe angewachsen, die mehr Unmut als mehr Demokratie hervorruft. Ein erster Entwurf für die Rückkehr zu 598 Abgeordneten liegt nun vor.
Die Ampelfraktionen haben einen Gesetzentwurf für eine Wahlrechtsreform vorgelegt, der den Bundestag auf seine normale Größe von 598 Abgeordneten verkleinert. Aufgrund von Mandatsüberschüssen und Entschädigungen wuchs das Parlament weiter auf 736 Abgeordnete.
Der Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP sieht nun vor, dass es künftig keine Überschuss- und Ausgleichsmandate mehr geben soll. In einem Wahlkreis direkt gewählte Abgeordnete haben somit keinen Sitz im Bundestag.
Die Vorsitzenden der Semaphor-Fraktionen im Bundestag haben den Gesetzentwurf am Sonntag an CDU/CSU-Fraktionschef Friedrich Merz (CDU) übersandt. In einem Brief boten sie an, darüber zu sprechen.
Überschussmandate liegen vor, wenn eine Partei aus den Erststimmen mehr Mandate erringt, als ihr aufgrund des Ergebnisses der Zweitstimme zustehen. Die Partei kann diese zusätzlichen Mandate behalten. Die anderen Parteien erhalten im Gegenzug Ausgleichsmandate.