Mehr als 30 Jahre nach einem Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im Saarland hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen Rechtsextremisten, unter anderem wegen Mordes, erhoben. Ein 27-Jähriger aus Ghana starb damals.
Mehr als 30 Jahre nach einem Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im saarländischen Saarlouis hat die Bundesanwaltschaft Anklage erhoben. Es bestehe ein hinreichender Verdacht, dass der deutsche Rechtsextremist Peter S. das Feuer gelegt habe, teilten die Behörden in Karlsruhe mit. Samuel Yeboah, der aus Ghana floh, starb bei dem Angriff.
Die Bundesanwaltschaft wirft S. Mord, versuchten Mord in 20 Fällen sowie Brandstiftung mit Todesfolge und versuchten Totschlag vor.
Der Rechtsextremist habe sich am späten Abend des 18. September 1991 in einer Gaststätte in Saarlouis mit Gleichgesinnten getroffen und über die rassistischen Übergriffe in Hoyerswerda gesprochen, teilten die Behörden mit. Seine Gesprächspartner hatten deutlich gemacht, dass sie solche Anschläge auch in Saarlouis gutheißen würden.
Am frühen Morgen verschüttete S. dann Benzin im Treppenhaus der Unterkunft und zündete diese an. Das Feuer breitete sich mit großer Geschwindigkeit aus. Yeboah starb an schweren Verbrennungen und einer Rauchvergiftung. Zwei weitere Bewohner hätten sich nur durch einen Sprung aus dem Fenster retten können, bei dem sie verletzt wurden. Die anderen 18 Bewohner kamen unverletzt davon.
S. wurde im April festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Über die Anklage muss nun der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz entscheiden.
Dass die Anklage erst nach 30 Jahren erhoben wurde, hat mehrere Gründe: Die im Saarland geführten Ermittlungen wurden eingestellt, nachdem kein Täter ermittelt werden konnte. Erst vor rund zwei Jahren übernahm die Bundesanwaltschaft den Fall aufgrund neuer Erkenntnisse.
Nach der Festnahme des mutmaßlichen Täters entschuldigte sich der saarländische Landespolizeipräsident Norbert Rupp im Namen des Landespolizeipräsidiums dafür, dass „offensichtlich Mängel in der damaligen Polizeiarbeit zur Einstellung der Ermittlungen geführt haben“.
Im August 2020 richtete er eine Arbeitsgruppe ein, um die damalige Verarbeitung zu untersuchen. Nach ersten Erkenntnissen wurden Defizite bei der Erhebung, Auswertung und Verbreitung von Informationen festgestellt.